Aufgaben

Die Regionalversammlung beschließt gem. Verbandssatzung unter anderem:

  • Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Fortschreibung und Aufhebung des Regionalen Entwick­lungsplans sowie der räumlich oder sachlich begrenzten Teilpläne als Teile des Regionalen Ent­wicklungsplans und der Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne
  • Grundzüge der Planungsarbeit
  • Entscheidung über Anträge auf Abweichung von Zielen des Regionalen Entwicklungsplans, der räumlichen und sachlichen Teilpläne bzw. von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen
  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
  • Feststellung des Haushaltsplanes sowie Festsetzung der Umlagen der Verbandsmitglieder
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen
  • Übernahme weiterer Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung
  • Vereinbarungen zur raumordnerischen Zusammenarbeit über die Grenze des Verbandsgebietes hinweg
  • Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht