Die Regionale Planungsgemeinschaft ist ein kommunaler Zweckverband, welcher für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie das Oberzentrum Dessau-Roßlau planerische Aufgaben übernimmt. Zu diesen Aufgaben gehört es, die Flächenbereitstellung für Windenergieanlagen zu gewährleisten.
Diese Aufgabe ergibt sich aus den Gesetzen, welche durch den Bundestag und den Landtag Sachsen-Anhalt beschlossen wurden.
Die Regionale Planungsgemeinschaft hat entsprechend dieser Gesetze die Möglichkeit die Vorrangflächen für Windenergieanlagen auf 2,3 % der Regionsfläche auszuweisen. Erfolgt diese konzentrierende Ausweisung nicht, ist der Bau von Windenergieanlagen überall im Außenbereich privilegiert, dass heißt, nur in begründeten Einzelfällen darf die Windenergieanlage NICHT errichtet werden.
Die Regionalversammlung hat sich ihrer Verantwortung gestellt und möchte dieser Aufgabe gerecht werden. Wenn der Plan im gesetzten Zeitrahmen fertig wird, bedeutet das im Umkehrschluss, dass 97,7 % der Regionsfläche von Windenergieanlagen frei gehalten werden können.
Aufgrund der natürlichen und infrastrukturellen Bedingungen ist ein gleichmäßig über alle Gemeinden verteilter Ausbau nicht machbar. Nur als Solidargemeinschaft wird es möglich sein, dieses Ziel zu erreichen.
Ohne das Prinzip der Solidargemeinschaft hätte die Entwicklung sich nie so vollziehen können, wie sie heute ist. z.B. Autobahn oder Bahntrasse – ein Teil der Einwohner hat mehr mit den Auswirkungen zu tun als andere, aber genutzt werden sie von der gesamten Gemeinschaft. So ist es mit allen Strukturen, welche nur in der Gemeinschaft funktionieren: Stromtrassen, Flugplätze, Gewerbegebiete, Braunkohletagebau, Atommeiler und Endlager usw.
Aufgrund des planerischen Ansatzes der Regionalen Planungsgemeinschaft, 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung (nicht im Außenbereich) einhalten zu wollen, stehen über 60 % der Regionsfläche nicht für die Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Dieser 1.000 m Abstand ist nicht gesetzlich festgelegt. Nach der Rechtslage darf er geringer sein.
Alle nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Gebiete (außer Landschaftsschutzgebiete) werden ausgeschlossen. Die Abstände zu geschützten Arten werden eingehalten. Trotz aller Bemühungen wird es aber nicht ohne Konflikte funktionieren. Es bedarf dazu der Kompromisse aller Beteiligten.
Die oft vorgebrachte Einwendung, in anderen Bundesländern sei der Windkraftausbau geringer, bringt nichts. Die neuen Gesetze binden auch diese Länder VERBINDLICH!
Der Hinweis, dass die Windenergieanlagen oft abgestellt werden, ist richtig, aber auch daran wird mit Hochdruck in den verantwortlichen Bereichen gearbeitet. Auch die Bereitstellung leistungsstarker Speicher sowie die Herstellung von grünem Wasserstoff ist eine vordringliche Aufgabe in den einschlägigen Unternehmen.
Unsere ansässigen Unternehmen verlangen grüne bezahlbare Energie, ebenso Unternehmen, welche sich neu ansiedeln möchten.
Alle Stellungnahmen, welche die Regionale Planungsgemeinschaft im Planungsverfahren erhält, werden einer sach- und fachgerechten Überprüfung unterzogen, entsprechend gewertet und für die Erarbeitung des 1. Entwurfs des Windplans genutzt.
Die Lasten gerecht zu verteilen, wird nicht in jedem Fall gelingen, aber sie sollen honoriert werden. Dies soll z.B. durch Bürgerstromtarife erfolgen, welche unter dem üblichen Marktpreis liegen und für die Laufzeit der Anlagen gelten. Diese Möglichkeiten können zwar nicht als Ziel im Regionalplan festgelegt werden, aber werden in verschiedenen Gremien thematisiert, so auch beim Energiegipfel des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf Anregung des Landrats Andy Grabner, der zugleich Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg ist.
Bei der Meinungsbildung sollten nicht nur die negativen Aspekte diskutiert werden. Der Umbau der Energielandschaft ist ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.