Organisation

Regionalversammlung
Verbandsgeschäftsführer
Geschäftsstelle

Die 2001 gegründete Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Mitglieder des Zweckverbandes und Träger der Regionalplanung sind:

Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind:

  •  die Regionalversammlung
  • der Verbandsgeschäftsführer

Die Regionalversammlung besteht aus den Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Mittelzentren sowie weiteren Vertretern und Vertreterinnen (siehe § 22 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt). Diese werden in der kreisfreien Stadt vom Stadtrat und in den Landkreisen vom Kreistag gewählt. Dabei wählen die Kreistage ein Viertel der weiteren Vertreter oder Vertreterinnen auf Vorschlag der Gemeinden.

Jeder Vertreter und jede Vertreterin in der Regionalversammlung hat eine Stimme. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und arbeiten ehrenamtlich.

Der Regionalen Planungsgemeinschaft obliegt als Träger der Regionalplanung in der Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg insbesondere die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans gem. § 9 und der Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne gem. § 10 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt.